Rote-Liste-Einordnung in Deutschland 2 (stark gefährdet), in RPf 3 (gefährdet), in NRW nicht geführt. Laut Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) der EU als "streng zu schützende Art von gemeinschaftlichem Interesse" in Anhang IV aufgenommen. Nach Paragraph 44 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) gilt die Glattnatter als "streng geschützt", das heisst, es dürfen weder Individün getötet noch ihre Fortpflanzungs- oder Ruhestätten zerstört werden.

Zwar kann die Glattnatter oder Schlingnatter Coronella austriaca bis zu 80 cm lang werden, doch sind Exemplare von mehr als einem halben Meter die Ausnahme. Sie ernährt sich sowohl von kleinen Säugetieren als auch von anderen Reptilien. Hier am Stux ist sie bei schönem Wetter vereinzelt anzutreffen, am häufigsten aber scheint sie in unserem Garten zu sein (vielleicht gucke ich hier aber auch nur am häufigsten nach ihr).
Die Glattnatter ist das Reptil des Jahres 2013.