Rote-Liste-Einordnung in Deutschland 1 (vom Aussterben bedroht), in RPf 2 (stark gefährdet), in NRW nicht vertreten. Offenbar in den anderen Bundesländern, in denen sie einmal vorkam, ausgestorben (Ausnahme: Saarland). |
Rote-Liste-Einordnung in Deutschland 1 (vom Aussterben bedroht), in RPf 2 (stark gefährdet), in NRW nicht vertreten. Offenbar in den anderen Bundesländern, in denen sie einmal vorkam, ausgestorben (Ausnahme: Saarland). |